Frage:
Ab vieviel Eu ist ein Selbständiger verpflichtet Mehrwertsteuer von seinen Kunden zu verlangen (das Gesetr tra
Leony
2006-07-16 11:10:21 UTC
Ab vieviel Eu ist ein Selbständiger verpflichtet Mehrwertsteuer von seinen Kunden zu verlangen (das Gesetr tra
Fünf antworten:
wintilein
2006-07-16 11:19:24 UTC
Bis zu einem Umsatz von 17.500€ im ersten Jahr und 50.000€ im Jahr nach der Betriebsgründung kann man als Selbstständiger zur sogenannten Kleinunternehmerschaft optieren. Das heißt, man muß beim Finanzamt keine Voranmeldungen abgeben.



Die Mehrwertsteuer ist ja im Preis enthalten, den man vom Kunden verlangt. Sie wird einfach herausgerechnet.



Für die Feinheiten würde ich dir empfehlen, dir einen Steuerberater zu nehmen!
jrsouthtexas
2006-07-17 07:36:57 UTC
Diese Antworten mit 17500 € / 50000 stimmen so aber überlege dir mal was das für ein Betrieb ist funktioniert nur Nebenberuflich oder als Handwerker ohne Material einsatz und möglichst viel unter der Hand.

Ein Bekannter hat das im ersten Jahr so gemacht als GALA, so konnte er aber kein Geld am Material verdienen. Hat dann aber damit geworben da die Kunden keine MwSt bezahlen bräuchten (weil sie bei dieser Unternehmensform nicht ausgewiesen werden darf)

Ich bin auch selbstständig und zahle von Anfang an Umsatz Steuer.

Ein Nachteil hat diese Unternehmensform wenn du viele Anschaffungen für deine Betriebsgründung benötigst wirst du meiner Ansicht nach die nicht die Vorsteuer (gezahlte MwSt für deine betr. Anschaffungen) zurückbekommen.



Also der Tipp mit dem Steuerberater ist ein guter - aber denk dran fragen kostet nicht - antworten können unter Umständen sehr teuer werden.



Weiteres findest du wie fast immer unter wiki folge dem Link
Nico S
2006-07-16 18:21:44 UTC
Kleinunternehmer mit einenm voraussichtlichen Umsatz im Aufnahmekalenderjahr der Selbstständigkeit von nicht mehr als 17.500 € und im folgenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € müsseen 1. keine Voranmeldung abgeben, 2. keine Umsatzsteuer abführen und 3. dürfen keine Mehrwertsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen. Dies gilt solange in den Folgejahren die Greze nicht überschritten wird oder ausdrücklich auf die Anwendung dieser Regel verzichtet wird (vgl. §19 UStG)
hase7771969
2006-07-16 18:17:31 UTC
Umsatz 17500,00 Euro ( allerduings nur wenn im lfd. Jahr nicht mehr als 50.000,00. Euro Umsatz egmacht werden), § 19 UStG
sunny longbow
2006-07-16 18:40:42 UTC
Was, Was, Was? Was les ich da?

Zunächst mal vermute ich die Frage nicht richtig geschrieben bekommen zu haben oder sowas, aber Gesetz ist



16%Mwst sind auf jedem Produkt und jeder Dienstleistung (lassen wir mal Bücher und Lebensmittel pipapo außenvor, die mit 7% oder so laufen). Es gibt nicht die Frage der Umsatzhöhe! Umsatz ist Umsatzsteuerpflichtig. Basta!

Seid bloß vorsichtig, sonst geht ihr noch in den Knast!



Was ganz anderes - und darauf gehen die Antworten z.Tl. ein, ist die Vorsteuerabzugsberechtigung, bzw. der Umstand, ob man seine Umsatzsteuererklärung monatlich, 1/4 jährlich, halbjährlich oder jährlich machen muss. Das hängt in der Tat vom Umsatz ab. Aber die Umsatzsteuer (Mwst) gilt ab 1 € bzw vom 1. Cent an.

Sowas wie Geringfügigkeit GIBT ES NICHT!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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